Ihr Lieben
Manchmal ist es aufschlussreich zu wissen, was alles nicht in den Akten erscheint. Auch dazu kann ich euch hier mit einer Perle zwecks Illustration aufwarten.
Kommentare zur Aktennotiz des Sozialdienstes Jegenstorf
betr. Sitzung vom 22. August 2019
Die Entschuldigung der Stellenleiterin, Frau Renate Gerber, „für die entstandenen Umtriebe“ ist angesichts der existenzbedrohenden Lage, in welchem mich der (absichtliche) Entzug von Zahlungen von Seiten des Sozialdienstes über Monate hinweg gebracht hat, unzureichend. Die für mich und R. dadurch entstandenen Folgen waren massiv und trugen massgeblich zur Situation bei, wie sie die Beiständin (allerdings ohne Hinweis auf diesen Vorfall) in ihren Berichten vom 5. Juli bzw. 19. September 2019 schildert.
Die seit der Kürzung der Ergänzungsleistungen im Jahr 2018 ohnehin äusserst angespannte finanzielle Situation wurde durch die nicht nachvollziehbaren Aktionen des Sozialdienstes noch verschärft. Dies hatte – und dies muss dem Sozialdienst bewusst gewesen sein -, schwere Auswirkungen auf das tägliche Leben. Die durch den anhaltenden finanziellen Druck ohnehin bestehenden Schlafprobleme sowie Stresssymptome verstärkten sich; das Vertrauen in die zuständigen Behörden und das Gefühl, von diesen konsequent im Stich gelassen bzw. bei Erwähnung des Themas sogar bestraft zu werden, nahm überhand. Auch dies muss Frau C. Frey bewusst gewesen sein, als sie mir während des Termins am 23. April 2019 den Zutritt zum Sozialdienst unter dem Vorwand, mein Blindenführhund – ausgebildet in der renommierten Führhundeschule in Allschwil und daher bestens qualifiziert -, sei nicht ordnungsgemäss angeschirrt, verwehrte. Sie hat so eine weitere Eskalation mutwillig bzw. fahrlässig herbeigeführt.
Ein weiterer Grund, weshalb die blosse (und wohl doch eher als ein Lippenbekenntnis zu bezeichnende Entschuldigung) von Seiten der Stellenleiterin nicht einfach hinzunehmen und damit als kleines Versehen abzutun ist, ist der Umstand, dass diese Politik der Vorenthaltung von mir rechtlich zustehenden Leistungen auch nach dem 23. April 2019 weitergeführt wurde. Erst ein massives Schreiben mit Kopien an die Einwohnergemeinde und den Gemeindepräsidenten von Seiten meines Anwaltes veranlasste die Zuständigen im Juli 2019 zum Handeln.
Es wäre eine Sache, wenn die Aktionen des Sozialdienstes nur mich allein als die angebliche Verursacherin der Probleme getroffen hätten. Hineingezogen aber wurde auch ein völlig unschuldiges 9jähriges Kind, für welches eine andere Sozialarbeiterin, nämlich Frau Chaudhary, seit vier Jahren eine Beistandschaft ausübt. Wenn Frau Chaudhary nun behauptet, sie hätte von der gesamten Situation nichts gewusst, dann weist dies entweder auf eklatante Kommunikationsprobleme innerhalb des Sozialdienstes hin, oder es muss glatt als Lüge angesehen werden.
Die Nichterwähnung der Aktionen von Seiten des Sozialdienstes in ihren Berichten vom 5. Juli bzw. 19. September 2019 ist umso stossender, als dass Frau Chaudhary die Zusammenstösse mit den zuständigen Mitarbeiter*innen dann doch genau zu schildern weiss. Hier werden bewusst und in voller Absicht Fakten verdreht bzw. derart unvollständig widergegeben, um so das Augenmerk des Lesers vom eklatanten Versagen des Sozialdienstes Jegenstorf abzulenken.
Zur Lösung der überaus verfahrenen Situation ist es unerlässlich, die Vorfälle aus der Vergangenheit bzw. unmittelbaren Gegenwart zu beleuchten und daraus für beide Seiten vertret- und annehmbare Konsequenzen für eine künftige Zusammenarbeit zu ziehen. Auch hier erweisen sich sowohl Frau Gerber als auch Frau Chaudhary als vollkommen uneinsichtig.
Dies wird deutlich im Bericht vom 19. September 2019. Mit keinem Wort geht die Beiständin hier auf die an der Sitzung bemängelten Versäumnisse ein, ausser, wenn sie sie zu Ungunsten der Kindsmutter verwenden kann (s. bereits Ausführungen zu Seite 1).
Der gesamte Bericht zielt darauf ab, mich als unkooperativ und damit als unfähig, die Sorge für R. zu tragen, darzustellen. Damit bestätigt die Beiständin unsere Bedenken, ihr Handeln sei einseitig zugunsten des Kindsvaters ausgefallen. Über diesen weiss sie kaum etwas, was sie auch einräumt, aber nichtsdestotrotz hinterfragt sie sich nicht zu den Gründen hierzu, sondern lässt sich in Anwürfen bis hin zu klaren Falschaussagen immer wieder über (angebliche) Verhaltensweisen der Mutter aus.
Gänzlich in der Aktennotiz verschwiegen werden klare, vom Rechtsanwalt gerügte Kompetenzüberschreitungen bzw. Fehler der Beiständin. So hat z. B. die Anwältin des Kindsvaters, Frau Ursula Stempfel, meinem Anwalt gegenüber bestätigt, den Bericht vom 5. Juli 2019 bei der Beiständin angefragt zu haben. Uns gegenüber behauptet diese aber wenig überzeugend, dies „aus eigener Motivation“ getan zu haben. Selbst wenn Letzteres der Fall gewesen wäre, dann hat die Beiständin damit klar ihre Kompetenzen, die im Auftrag der KESB Mittelland-Nord von Anfang 2018 formuliert wurden, überschritten. Sie verfügt nachweislich nämlich gar nicht über die nötigen Qualifikationen, um Aussagen bezüglich Erziehungsfähigkeit und Obhutszuteilung machen zu können.
Ausserdem musste die Beiständin einräumen, in ihrem Bericht vom 5. Juli 2019 schlicht gelogen zu haben, wenn es um den Vorfall vom 26. Juni 2019 auf dem Sozialdienst Jegenstorf geht. Die Aussage „sie hat das Natel herumgeworfen“ musste sie korrigieren in „sie hat das Natel vor sich auf den Tisch geworfen“. Diejenige, die Kindsmutter „habe den Tisch umgeworfen“ wurde zu „hat den Tisch angehoben“. Damit beweist die Beiständin einmal mehr ihre Unfähigkeit, Sachverhalte realitätsgetreu widerzugeben.
Rechtlich bemängelt wurde auch die Art und Weise, wie die Beiständin zu R. s Aussagen bezüglich seiner Präferenz, beim Vater wohnen zu bleiben, gekommen ist. Vereinbart war, dass die Kindsmutter R. am 27. Juni 2019 um 14 Uhr auf den Sozialdienst bringen sollte, damit die Beiständin mit ihm in einer neutralen Umgebung ein Gespräch führen könnte. Frau Chaudhary musste uns gegenüber jedoch einräumen, dass die Aussage am Tag darauf im Rahmen eines Hausbesuchs bei der jungen Familie Djellal zustandegekommen ist. Natürlich „habe sie R. dazu in ein separates Zimmer geholt“, aber von neutraler Umgebung kann angesichts der herrschenden Problematik hier wohl absolut keine Rede sein.
Geradezu grotesk ist, welche Rolle dem an der renommierten Führhundeschule in Allschwil ausgebildeten Labradorführhund der Kindsmutter eingeräumt wird. Anscheinend, um die angebliche Bedrohung der Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes durch die Klientin zu untermauern, soll dem Hund inskünftig der Zutritt zum Sozialdienst Jegenstorf bzw. zu Sitzungen, die andernorts abgehalten werden, verboten werden. Im Lichte der eben geschilderten Übertreibungen hinsichtlich des Vorfalls am 26. Juni 2019 liegt jedoch der Schluss nahe, dass auch hier ein „Nebenkriegsschauplatz“ geschaffen werden soll, um von den eigenen, Versäumnissen bzw. illegitimen Aktionen abzulenken. Der Hinweis darauf, dass ein derartiges, längerfristiges Verbot gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstösst (nachdem einem Führhund der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden gewährt werden muss), kann an dieser Stelle nur wiederholt werden. Es ist geradezu lächerlich zu unterstellen, dass ein über Monate hinweg ausgebildeter und zuvor auf Grund seiner Charaktereigenschaften sorgfältig ausgewählter Labrador auch nur die geringste Gefahr für einen Mitarbeiter eines Sozialdienstes darstellen könnte.