27.05.2021 (nach Mitternacht)

Ihr Lieben

Heute ist der abschliessende Bericht von Beiständin Chaudhary eingetroffen.

Was soll ich euch sagen? Die Beiständin scheint keinerlei wirkliche Informationen über R. und dessen Lebensumstände zu haben. Zum Kindsvater weiss sie nichts zu berichten, ausser, dass er natürlich immer ganz kooperativ sei. Die Ehefrau, die in den vergangenen beiden Jahren auf Grund des Kontaktabbruchs nun unbestreitbar zu einer wichtigen Bezugsperson geworden ist, kommt gar nicht vor. Man belässt es bei der lapidaren Aussage, dass R.s Beziehung zu ihr und der Halbschwester „gut“ sei, kann das aber nicht näher begründen, weil man die Frau – wie übrigens auch schon der Gutachter – auch nie zu Gesicht bekommen hat.

Indes lassen die Passagen über mich erahnen, in welche Erklärungsnöte die Chaudhary ganz offensichtlich geraten ist. Schliesslich muss sie ihre Versäumnisse und ihre Untätigkeit in den vergangenen fünf Jahren irgendwie rechtfertigen; auch die Verfehlungen des Sozialdienstes werden nur dergestalt erwähnt, als dass man mich damit wieder in einem negativen Licht erscheinen lassen kann.

Interessanterweise sind die Kenntnisse, die die Chaudhary trotz zahlreicher Gespräche mit mir und diversen Eingaben über mich hat, noch immer fehlerhaft. Sie bezeichnet mich weiterhin als „IV-Bezügerin“, obgleich mein Rentenantrag im Oktober 2019 nach drei Jahren Bearbeitung (!) ja abgelehnt worden ist. Zudem verbreitet sie weiterhin, dass der Kindsvater und ich uns erst 2013 getrennt hätten, obgleich sie genau weiss, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

Der Bericht strotzt von Fehlern, küchenpsychologischen Erklärungsversuchen und Verleumdungen. Weil ihr die Geschichte ja mittlerweile schon kennt, verzichte ich an dieser Stelle auf Berichtigungen und verweise euch gegebenenfalls auf die Kommentare zum Gutachten Huggler, die ihr weiter vorn im Blog findet.

Ich möchte euch aber einmal einen Einblick in Frau Chaudharys Machwerk gewähren. Deshalb zitiere ich den Bericht (kursiv) und füge meine Anmerkungen, die heute Abend allerdings eher meiner Psychohygiene denn einer konstruktiven Auseinandersetzung dienen werden, in Normalschrift ein.

„Seit Kenntnis der Kindsmutter von der Heirat des Kindsvaters (Februar 2019) Kindseltern nicht mehr.“ (Hier findet sich bereits der erste Fehler; laut Gerichtsakten fand die Heirat nachweislich schon im Juli 2018 statt; diese Nebensächlichkeit erwähnt man aber lieber nicht, denn damit könnte die von den sog. „Fachpersonen“ nun seit zwei Jahren kolportierte Weltsicht doch arg ins Wanken geraten).

„Das Regionalgericht Bern-Mittelland entschied am 21. Dezember 2020, dass R. unter die alleinige Obhut des Kindsvaters gestellt wird und ein halbjährlich stattfindendes Kontaktrecht zur Kindsmutter in Form von Erinnerungskontakten hat.“ (Auch das ist falsch; mit dem Klagerückzug meinerseits stand bereits seit Ende März 2020 fest, dass ich mich aus dem Kampf um die Obhut zurückgezogen hatte. Doch auch das würde das Bild von der unkooperativen Mutter, welches Chaudhary gemeinsam mit Gutachter Huggler so liebevoll aufgebaut hat, ganz gewaltig unterminieren).

„Das Regionalgericht stützte sich beim Entscheid auf das erstellte Fachgutachten vom 17. April 2020. Die elterliche Sorge verbleibt bei beiden Elternteilen, obwohl im Gutachten eine Alleinzuteilung an den Kindsvater empfohlen wurde.“ (wie schade aber auch!).

„R. ist Ende 2009 als Sohn einer Schweizerin und eines Algeriers gesund in Bern zur Welt gekommen. Im Jahr 2013 hat er die Trennung seiner Eltern miterlebt, und er musste lernen damit umzugehen, dass seine Eltern sehr unterschiedliche Charaktere und Lebensvorstellungen haben, was zu regelmässigen Konflikten führte.“ (die Kindsmutter arbeitete, bildete sich nebenberuflich noch weiter, während der Kindsvater bis 2015 vollumfänglich sozialhilfeabhängig war. Den 20%-Nebenjob den er zwischenzeitlich in der Firma des Schwiegervaters bekam, durfte er kündigen, weil der Sozialdienst mit ihm übereinstimmte, dass das neben der Arbeitssuche doch etwas viel verlangt sei).

„In den ers­ten Lebensjahren wurdeR . mehrheitlich durch seine Mutter betreut. Im Verlauf der Jahre übernahm der Kindsvater mehr Betreuungszeit. Seit Sommer 2019 lebt R. vollumfänglich bei seinem Vater und hat keinen Kontakt zur Mutter mehr.“ (die Gründe kennt ihr).

„Herr Djellal ist in West-Algerien mit einer grossen Verwandtschaft aufgewachsen und lebt seit dem Jahr 2002 in Europa und seit dem Jahr 2003 in der Schweiz. Herr Djellal bezeichnet sich als moderater praktizierender Muslim. Er hat im Jahr 2018 zum zwei­ten Mal geheiratet, und seine algerische Ehefrau ist Anfang 2019 in die Schweiz ein­gereist. Herr Djellal und seine Ehefrau sind seit November 2019 Eltern einer Tochter. Herr Djellal lebt mit seiner Familie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, konnte die Existenz der Familie aber durch seine Tätigkeiten als Reinigungsmitarbeiter in den letzten Jahren sichern.“ (wir halten fest: bezeichnet sich als… Und: Wir wissen nicht, ob er den Lebensunterhalt vollumfänglich sichert, aber wir glauben daran, weil wir ja alles glauben, was der Kindsvater sagt.).

„Frau Müller ist blind und litt mindestens in den letzten 15 Jahren immer wieder unter Depressionen und Erschöpfungszuständen, was bereits mehrfach zu Klinikaufenthalten geführt hat.“ (was jeweils zu den Erschöpfungszuständen nach R.s Geburt geführt hat, erläutert sie ebenfalls in der Chronologie unter punkt 10 ihres Kommentars zum Gutachten. Aber schon praktisch, wenn man ihr dieses Manko jetzt anlasten kann. Manche wursteln eben weiter, während Andere sich Hilfe suchen…Ganz nach dem Motto: „Jeder strauchelt, so gut er kann.“ (Der „Lösung“, dem Psychologie-Podcast vom Bayerischen Rundfunk, dem ich dieses wunderbare Motto verdanke, gebührt an dieser Stelle meinen Respekt! Hört einmal rein, ihr Lieben! Es lohnt sich, aber sagts danach nicht der Beiständin eurer Kinder 😉 ).

„Frau Müller ist IV-Bezügerin (wäre schön, denn das hätte ihr in den vergangenen Jahren so manche schlaflose Nacht erspart), war aber in den letzten 20 Jahren immer wieder erwerbstätig und verfügt über ein Abitur, eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine Ausbildung als Sprachlehrerin, welche sie jedoch nicht abge­schlossen hat. Frau Müller hat im Jahr 2014 den Verein «Give a Hand» gegründet, welcher sich mithilfe von freiwilligen Spenden und Gönner*innenbeiträgen sowie eh­renamtlicher Arbeit für Asylsuchende einsetzt. Frau Müller hat im August 2020 zum dritten Mal geheiratet.“ (das soll ihr mal jemand nachmachen…Und daneben noch ein Kind grossziehen, aber…).

„Die Kindsmutter hat die Betreuung von R. bis zu seinem 6. Altersjahr mehrheit­lich alleine organisiert, dies zusammen mit der Spitex, einer Assistenzperson und der Kita. Auch in den Folgejahren bis Anfang 2019 war sie die Hauptbetreuungsperson von R. (die auch finanziell sämtliche kosten trug, aber das ist wohl nicht der Rede wert…). Ab ca. Ende 2017 hat der Kindsvater R. meist an den Wochenenden und an einem Tag pro Woche betreut. Seit Sommer 2019 lebt R. vollumfänglich beim Vater und pflegt keine Kontakte zur Mutter mehr.“ (eine interessante Feststellung, dass just ab dem Zeitpunkt kein Kontakt mehr zur Mutter besteht, seit R. vollumfänglich beim Vater lebt. Wie das wohl zustande kommt? Und weshalb war das wohl umgekehrt vorher nicht der Fall? Ach ja…die eifersüchtige Ex!).

„Die Ferienplanung war in den letzten Jahren sporadisch ein Thema. Der Kindsvater hielt sich teilweise nicht an alle Abmachungen (will heissen: verpasste Flüge, weswegen R. z. B. zwei Wochen zu spät das 2. Kindergartenjahr startete), und die Kindsmutter versuchte ab dem Jahr 2019 Ferienreisen von R. mit dem Kindsvater zu unterbinden. Es gab dies­bezüglich mehrere Gerichtsentscheide, die schlussendlich dazu führten, dass R. mit seinem Vater Ferien im Ausland verbringen konnte.“ (Gott sei dank auch! Ferien sind ja auch viel wichtiger, als sich einmal zusammenzusetzen und die Unstimmigkeiten zu regeln. Da war R.s Kindeswohl im Juli 2019 zugegebenermassen massivst gefährdet!).

R. besucht derzeit keine Tagesschule. (Natürlich nicht. Das kostet, und die neue Ehefrau sitzt ja auch den ganzen Tag zu Hause, was sich die Kindsmutter leider nie erlauben konnte).

Erziehungsstil, -Vorstellungen und -verhalten der Eltern

„R. hat eine enge und sichere Bindung zum Kindsvater. Dem Kindsvater gelingt es, R.s Bedürfnis nach emotionaler Wärme nachzukommen.“ (interessant, wie die Chaudhary das beurteilen will, hat sie R. doch nicht mehr als 2 Mal persönlich gesehen. Ach natürlich: Küchenpsychologie hat sie während der Ausbildung gelernt, und sie verfügt ja auch über eigene Erfahrungen als Mutter…äh…Nur ein Scherz!).

„Gemäss dem im Jahr 2020 erstellten Gutachten praktiziert der Kindsvater eine warm­herzige und wohlwollende Erziehung und bietet R. die nötige Stabilität. Der Kindsvater geht auf die Bedürfnisse von R. ein und zeigt sich kooperativ, verantwortungsbewusst und reflektiert.“ (was die Kindsmutter natürlich nie getan hat, das zeigen die Vernachlässigungsmeldungen aus der KiTa, dem Kindergarten und der Schule).

„Herrn Djellal ist es wichtig seinen Sohn zu fördern. Er möchte, dass R. später ei­ne gute Ausbildung machen kann, und er ermöglicht ihm soziale Teilhabe (Fussball) (Wobei nicht so ganz klar ist, ob ein zukünftiger Barca-Star später nicht auch eine ganz fantastische Altersversicherung sein könnte, will man doch so rasch wie möglich zurück ins Bled, um dort an der Ecke zu chillen…unkt die eifersüchtige Mutter, die dann natürlich nix abkriegt).

„Ihm ist es wichtig, dass R. respektvoll mit Dritten kommuniziert (ausser, es handelt sich dabei um die Kindsmutter, die Grosseltern und um Israelis), und er ist dies­bezüglich ein sehr gutes Rollenvorbild für R.

„Ich erlebte den Kindsvater in der Zusammenarbeit als kooperativ und ruhig und gehe davon aus, dass der Kindsvater gegenüber R. auch die nötigen Grenzen setzt.“ (Wenn man dem Kindsvater nicht widerspricht und ihn nicht hinterfragt, würde ich dieser Einschätzung vollumfänglich zustimmen…Aber zum Glück ist R. nebst der Schule jetzt 3 X pro Woche im Fussballtraining, und auch an den Wochenenden ist er nicht zu Hause, weil da wöchentlich Turniere stattfinden; fürs Grenzen setzen sind jetzt Frau Mordasini und der Fussballtrainer zuständig. Frau Chaudhary glaubt aber und geht davon aus…Na ja: Dann muss es wohl stimmen).

„Bis Ende 2018/Anfang 2019 bestand eine Bindung zwischen R. und seiner Mut­ter. Im Jahr 2019 kam es zu einer Entfremdung von R. und seiner Mutter, welche ich darauf zurückführe, dass die Kindsmutter R. unter grossen Druck setzte, sich zwischen ihr und seinem Vater entscheiden zu müssen. Seit Herbst 2019 besteht kein Kontakt zwischen der Kindsmutter und R.

In der Gutachtenssituation gelang es der Kindsmutter nicht, adäquat auf R. ein­zugehen. Sie warf R. bei diesem Treffen vor, dass er die Antwortsätze auswen­dig gelernt habe und forderte ihn auf, die Antworten durch das Schwören auf den Ko­ran zu bekräftigen. Sie unterstellte ihm zudem eine falsche Situationswahrnehmung, was dazu führte, dass er sich nicht ernst genommen fühlte. Es gelang der Kindsmut­ter nicht, vertrauensaufbauend auf R. einzuwirken. R. fühlte sich beim Tref­fen unwohl und versuchte Distanz zur Mutter zu wahren. R. kommunizierte nach dem Treffen, dass er sich gewohnt sei, dass seine Mutter ihn bei Gesprächen ständig unterbreche, sehr schnell spreche und aufbrausend und laut sei. Er äusserte, dass die Mutter in der Regel noch lauter mit ihm kommuniziere als beim besagten Treffen.

Ich habe den Eindruck, dass die Kindsmutter in der Vergangenheit viele eigene Erfah­rungen auf R. projizierte, was dazu führte, dass sie ungünstiges Verhalten von R. (z.B. aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern) teilweise legitimierte und entschuldigte und R. kommunizierte, dass es wichtig ist, sich zu wehren. Es entsteht der Eindruck, dass die Kindsmutter R. nicht als eigenständiges Subjekt betrachtet und ihm daher auch aktuell keine eigene Meinung zugesteht.

In der Vergangenheit zeigte die Kindsmutter eine hohe Reflexionsfähigkeit, aber es gab immer wieder Momente, in welchen sie aufgrund ihrer Impulsivität nicht mehr da­zu in der Lage war. Die Kindsmutter zeigte regelmässig impulsives Verhalten. Körper­liche Züchtigungen vonseiten der Kindsmutter gegenüber R. waren mehrfach Thema. Trotz mehrerer Gespräche mit mir rechtfertigte die Kindsmutter leichte körper­liche Züchtigung in der Kindererziehung und betrachtete diese als zeitweise nötig und zielführend. Das Ausmass der körperlichen Züchtigung ist unklar, wobei in der Zu­sammenarbeit festgestellt wurde, dass sich die Kindsmutter zeitweise nicht mehr spürt und keine Kontrolle über ihre Impulsivität mehr hat.“ (während ich die abstrusen und küchenpsychologischen Ausführungen der Chaudhary grössstenteils einfach unkommentiert lassen möchte, weil sie für sich sprechen und weil ich mich zum Gutachten und der beschriebenen Situation bereits ausführlich geäussert habe, kommt die letzte Aussage einer Verleumdung gleich. Diese kann und will ich nicht unkommentiert stehen lassen. Ich habe R. gegenüber NIEMALS die Kontrolle verloren, noch habe ich körperliche Züchtigungen als probates Erziehungsmittel propagiert. Ich habe immer gesagt, dass ein Klaps die ultima Ratio und eigentlich ein Zeichen vollkommenen Versagens sei. Ich habe aber auch gesagt, dass emotionale und verbale Gewalt genauso schlimm sein könne wie ein leichter Klaps).

„Der Kindsmutter war es in der Vergangenheit, als sie R. betreute, wichtig, dass R. trotz ihrer Blindheit in verschiedenen Bereichen gefördert wurde und unter «normalen Bedingungen» aufwachsen konnte. Sie arbeitete damals aktiv mit Drittstel­len wie bspw. der Kita zusammen.“ (und kam auch für die gesamten Kosten auf; dass die Grosseltern wegen der Unzuverlässigkeit des Vaters auch einen grossen Part in der Betreuung übernahmen, ist wohl nicht wichtig.).

Persönlichkeit sowie psychische und physische Verfassung der Eltern

„Die Kindsmutter ist blind und leidet seit mindestens 15 Jahren unter wiederkehrenden Erschöpfungszuständen und Depressionen, was bereits mehrfach zu stationären psychiatrischen Behandlungen geführt hat.

Die Kindsmutter musste im Leben häufig für Sachen kämpfen, dies auch aufgrund ihrer Blindheit. Ihr Kampfgeist führte dazu, dass sie während Jahren sehr viel Leistung erbrachte, indem sie unter anderem höherprozentig arbeitstätig war, einen Verein gründete und Hauptbetreuungsperson für R. war. Ungünstig war, dass die Kindsmutter ihre Belastungsgrenzen immer wieder überschritt, was zu Erschöpfungszuständen führte.“ (und das hat sie auch immer absolut freiwillig getan, weil sie vom Kindsvater ja so hervorragend unterstützt worden ist. Meine Empfehlung: Zu Hause sitzen und guten Gewissens Sozialleistungen ziehen! Dann läuft man bestimmt auch nicht Gefahr, über seine Belastungsgrenzen zu gehen).

„Die Kindsmutter ist sehr impulsiv, was sich darin zeigt, dass sie Menschen rasch ver­bal angreift oder unfair und verletzend behandelt, wenn diese nicht ihre Meinung tei­len oder von ihr etwas erwarten, das sie nicht als fair einschätzt. Die Problematik be­steht darin, dass die Kindsmutter sehr impulsiv wird, bevor Sachverhalte in Ruhe be­sprochen werden können. Zudem zeigte die Kindsmutter mehrfach aggressives Ver­halten, dies auch gegenüber Mitarbeitenden des Sozialdienstes, und war gegenüber Dritten gemäss dem Gutachten auch schon handgreiflich.“ (Auch hierzu verweise ich auf die Kommentare zum Gutachten sowie die Fragen, die mir unlängst im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Radiosendung gestellt worden sind. Alles findet ihr auf dem Blog).

„Beim Kindsvater sind keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt.“ (ausser notorisches Lügen, natürlich, aber das ist ja völlig in Ordnung!).

„Ich erlebte den Kindsvater in der Zusammenarbeit bisher als kooperativ, ruhig und bemüht in der Suche von Kompromissen. Er zeigte bezüglich der Zusammenarbeit mit Dritten und der Organisation von Sachen in der Vergangenheit aber weniger Initia­tive als die Kindsmutter.“ (und natürlich wesentlich pflegeleichter, weil er vordergründig zu Allem ja sagt; was er dann tatsächlich tut, überprüft ja zum Glück niemand).

„R. ist gesund und körperlich, kognitiv und sozial altersentsprechend entwickelt. Auch in emotionaler Hinsicht verhält sich R. alterentsprechend.

Die psychische Befindlichkeit von R. war ab Anfang 2019 durch die Elternkonflikte und dem Verlauf seiner Beziehung zur Mutter aber stark beeinträchtigt, was sich darin zeigte, dass R. wieder einnässte und einkotete. Seit der Klärung der Wohnsituation und dem Kontaktabbruch zur Mutter und den Angehörigen mütterlicherseits kam es zu keinem Einnässen und Einkoten mehr.“ (auch hierbei handelt es sich natürlich um Glaubenssätze, aber seien wir froh, dass man die lästige Mutter und deren unmögliche Familie endlich losgeworden ist! Die überbelastete Ehefrau im Hause Djellal muss dann auch weniger waschen).

„Die langfristigen Auswirkungen des Kontaktabbruchs können nicht abgeschätzt werden. Die Kindsmutter versuchte r. im Frühjahr 2019 mit einem Kinderpsychiater zu vernetzen, was nicht gelang.“ (weil der Vater die Bemühungen boykottierte und die Therapie hintertrieb).

„Seit Ende Dezember 2020 ist R. regelmässig in kinderpsychologischer Behandlung bei Herr Zuber von der Erziehungsberatung Bern, was der Kindsvater auf Empfehlung des Gerichts organisiert hat.“ (weil er nun endlich dazu gezwungen worden ist, R. psychotherapeutisch zu versorgen; aber mit Herrn Zuber hat er ja ein leichtes Spiel, wie wir bereits wissen, sodass wir nicht befürchten müssen, dass die Alibiübung dort noch lange fortgesetzt werden wird. Wenigstens sparen wir dadurch Steuergelder).

„Die Kindseltern waren verheiratet. Im Jahr 2013 (2010) erfolgte die Trennung der Kindseltern und im Jahr 2016 die Scheidung.

Vom 1. Juli 2017 bis am 23. Januar 2019 gelang es den Kindseltern, die Betreuungs­zeiten von R. einvernehmlich zu regeln und gemeinsame Vereinbarungen zum Wohl von R. zu treffen und Lösungen für Konflikte zu finden. Die Kindseltern bestätigten mir noch bis Ende 2018, dass sich die Elternbeziehung verbessert hat und es ihnen gut gelingt Vereinbarungen zu treffen und sich gegenseitig zu unterstützen. Der Kindsvater äusserte jedoch, dass die starken Gefühlsschwankungen und hohe Impulsivität der Kindsmutter weiterhin für ihn eine Belastung seien, da er nie genau wisse, woran er sei und jederzeit mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen rechnen müsse.

Die Kindsmutter hat den Kindsvater selbst bei Gesprächen auf dem Sozialdienst regelmässig persönlich angegriffen, wobei es mehrheitlich möglich war die Gespräche nach einer kurzen Eskalation konstruktiv weiter zu führen.“ (von welchen Gesprächen schreibt die Frau? Es gab ausser dem Gespräch vom 23. Januar 2019 keine gemeinsamen Gespräche. Das wäre für Frau Chaudhary ja viel zu mühselig gewesen).

Aber: „Der Kindsvater blieb jeweils ruhig und diplomatisch im Umgang mit der Kindsmutter.

Seitdem der Kindsmutter bekannt ist, dass der Kindsvater erneut geheiratet hat (ca. Anfang Februar 2019), funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Kindseltern nicht mehr. Die Elternbeziehung ist seitdem massiv angespannt. Die Kindsmutter hat eine sehr stark eingeschränkte Kooperationsbereitschaft in Bezug auf die Kinderbelange. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Kindsvater Kooperations­bereitschaft gegenüber der Kindsmutter gezeigt hat, was aber abgeblockt wurde.“ (Als das aufgeschrieben wurde, waren Herr Huggler und Frau Chaudhary anscheinend auf einem gemeinsamen Drogentrip, auf den sie mich nicht mitgenommen haben. Wo bitte schön steht das im Gutachten??? Obwohl: Snd schreiben kann Herr Huggler bekanntlich viel, wenn der Tag lang ist).

„Dieser Eindruck entspricht meiner Wahrnehmung. Ein funktionierender Austausch der Kindseltern in Bezug auf die Kinderbelange ist seit Anfang 2019 nicht mehr möglich.“ (ich verzichte hier auf Wiederholungen dessen, was ich bereits in den Kommentaren zum Gutachten geschrieben habe, da dieser Bericht ohnehin darauf basiert, dass die Beiständin glaubt und meint).

„R. hat seit dem Kontaktabbruch zur Kindsmutter auch keinen Kontakt zur Verwandschaft mütterlicherseits mehr, obwohl es Angehörige gab, die für ihn wichtig waren.“ (Weshalb wohl (nicht)?).

„Die Angehörigen des Kindsvaters leben im Ausland, weshalb R. nur in den Ferien persönlichen Kontakt zu ihnen pflegen kann.

Zur Ehefrau des Kindsvaters und seiner Halbschwester hat R. eine gute Beziehung.“ (glaubt Frau Chaudhary, denn mit der Ehefrau verständigen kann sie sich wahrscheinlich gar nicht. Zumindest hat sie es nie versucht. Schliesslich trägt die ja auch ein Kopftuch, und mit solchen Frauen redet man besser sowieso nicht, weil der Mann ja alles regelt. An dieser Stelle ein Hoch auf die Emanzipation und auf die interkulturelle Kompetenz!).

„Die finanzielle Situation beider Elternteile ist schwierig, da beide Elternteile am Existenzminimum leben.

Herr Djellal arbeitet mittlerweile Vollzeit als Reinigungsmitarbeiter beim Inselspital. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig.“ (wie sollte man das von einer jungen, gesunden Frau denn auch erwarten?).

„Frau Müller lebt von einer IV-Rente und Ergänzungsleistungen. Ihr Ehemann ist derzeit auf Arbeitssuche.“ (Oh Manno! Sie hat es noch immer nicht begriffen mit der IV! Ist ja auch kompliziert, Frau Chaudhary!).

„Der Kindsvater lebt mit seiner Ehefrau, der gemeinsamen Tochter sowie R. in einer kleinen 3-Zimmerwohnung (…) in Bern. R. verfügt im Haushalt des Kindsvaters über ein eigenes Zimmer. Die Wohnung ist beengt, und die Familie seit längerem auf der Suche einer finanzierbaren grösseren Wohnung im ak­tuellen Wohnquartier.“ (vielleicht könnte ja der Sozialdienst an der Schwarztorstrasse einspringen…Nur ein kleiner Tipp, damit die Ehefrau auch zukünftig nicht zu arbeiten braucht und so Gefahr läuft, über ihre Belastungsgrenzen zu gehen).

Und jetzt wird es richtig spannend:

3. Verlauf der Beistandschaft und allfälliger weiterer Massnahmen

Vorgehen der Beistandsperson

„Die Beistandschaft war nahezu inexistent, da die Kindsmutter seit Mitte August 2019 jeglichen Kontakt mit mir verweigerte und sich auch nicht mit der Zusammenarbeit einer vorgeschlagenen Ersatzperson des Sozialdienstes Region Jegenstorf einverstanden erklärte.“ (Böse, böse Kindsmutter! Die vorgeschlagene Ersatzperson war die Leiterin des Sozialdienstes Jegenstorf, Frau Renate Gerber, welche sowohl das Verhalten der Chaudhary wie auch die 5monatige Einstellung der Geldzahlungen ohne vorgängige rechtsgütltige Verfügung deckte und deckelte).

„Mit dem Kindsvater führte ich zwei persönliche Gespräche und ein paar Telefonate. Mit R. führte ich ebenfalls ein persönliches Gespräch, und es gab Telefongespräche mit den involiverten Anwaltspersonen, dem Kinderanwalt und medizinischen Fachpersonen.“ (Wow! Well done, Frau Chaudhary! Da waren Sie ja richtig beansprucht in den vergangenen beiden Jahren! Achtung!: Die Belastungsgrenzen immer gut im Auge behalten!).

„Im Rahmen der Beistandschaft sollte an nachfolgenden Zielen gearbeitet werden:

Insbesondere aber:

Die zwei letzten Ziele waren durch den Umzug von R. im Sommer 2019 zum Kindsvater hinfällig. Das erste Ziel war aufgrund der fehlenden Mitwirkung durch die Kindsmutter nicht bearbeitbar.“ (Noch einmal!: Böse, böse Kindsmutter!).

„Ich habe bereits mit Bericht vom 18. September 2019 einen Mandatsträgerwechsel bei der KESB beantragt, weil das Mandat ohne Mitwirkung der Kindsmutter nicht führbar ist. Die KESB hat den Mandatsträgerinnenwechsel per 8. April 2021 bewilligt.“ (Und noch ein drittes Mal!: Böse, böse Kindsmutter!).

„Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat am 21. Dezember 2020 die Kindseltern angewiesen, die bei der Erziehungsberatung Bern für R. aufgegleiste therapeutische Unterstützung weiterzuführen. Seit Dezember 2020 ist r. regelmässig in der Therapie bei Herrn Zuber von der Erziehungsberatung Bern.“ (man bemerke!: zwischen Mai 2019 und Dezember 2020 fand trotz 2maliger ärztlicher Indikation keine (!) psychotherapeutische Begleitung des Kindes statt. Der Entfremdungsprozess konnte so ungestört erfolgen, ohne dass die böse Kindsmutter immer wieder dazwischenfunken konnte. Das ist doch einfach glatt gelaufen, nicht wahr, Frau Chaudhary?).

„Bis Ende Januar 2019 war die Zusammenarbeit beider Elternteile mit mir konstruktiv. Die Kindsmutter lehnt eine Zusammenarbeit mit mir seit Anfang 2019 ab, weil sie den Eindruck hat, dass ich die Schuld dafür trage, dass R. sich von ihr entfremdet hat. Die Arbeitsbeziehung zum Kindsvater war gut, wobei ich aufgrund dessen, dass ich seit September 2019 auf einen Mandatsträgerinnenwechsel sowie die Klärung der Obhutsverhältnisse und des Besuchsrechts wartete, kaum aktiv. Mit R. pflegte ich in den letzten zwei Jahren kaum Kontakt (dafür geben Sie aber vor, eine ganze Menge zu wissen, Frau Chaudhary!), da er viele Termine aufgrund des Gutachtens und des Gerichtsverfahrens hatte.“ (nein, Frau Chaudhary! Ich werfe Ihnen nicht vor, dass R. sich von mir entfremdet hat, denn das war das Werk des Vaters. Ich werfe Ihnen und den übrigen Involvierten vor, NICHTS unternommen zu haben, um den Prozess aufzuhalten. Bleiben wir doch ausnahmsweise einmal bei der Wahrheit!).

„Mit KESB-Entscheid vom 8.4.2021 wurde schon eine neue Beiständin ernannt. Datum und Unterschrift Beistandsperson (Nathalie Chaudhary)

Erklärung der Kindsmutter

Auf eine Berichtsbesprechung mit der Kindsmutter wurde verzichtet, da diese seit zwei Jahren für keine Zusammenarbeit mit mir mehr gewillt ist. Die Kindsmutter hat eine Kopie des Berichts erhalten und hatte die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen.“ (das ist nicht ganz korrekt, Frau Chaudhary. Sie waren schlicht zu feige, mich vorzuladen. Oder sitzt Ihnen die Angst vor meinem Blindenführhund Oak noch immer in den Knochen?).

Ihr Lieben! Ihr seht, wie hier gearbeitet wird. Heute Mittag hatte ich mich kurzzeitig wirklich nicht mehr unter Kontrolle, weswegen ich mich noch bei unserem Küchenschrank entschuldigen muss. Nach zwei ausgiebigen Runden mit Oak und der Psychohygiene hier auf eure Kosten hoffe ich, diese Nacht doch noch schlafen zu können.

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