17.04.2021 (Nachmittag)

Gestern bin ich während meiner Arbeit für Give a Hand.ch ganz gewaltig an meine Grenzen gekommen. Richtig getriggert wurde ich, sodass ich mich vorübergehend ernsthaft fragen musste, ob ich diesen Fall im Interesse des Kindes noch weiter begleiten kann.

Erneut ist mir bewusst geworden, welche Macht der Elternteil, unter dessen Obhut ein Kind steht, über den getrennt lebenden Elternteil auszuüben vermag, und wie ohnmächtig unsere Behörden solchen Situationen gegenüberstehen.

Eigentlich war es zunächst die Mutter gewesen, welche – gemeinsam mit dem knapp 1jährigen Baby und einer Vertrauten – Ende Februar bei mir im Büro vorstellig geworden ist. Sie habe sich vom Kindsvater getrennt, das kleine Mädchen sei wegen einer erst neulich diagnostizierten chronischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung. Bis zu ihrer illegalen Einreise in die Schweiz im siebten Schwangerschaftsmonat habe sie in Italien gelebt. Der Kindsvater, so ging aus den Angaben hervor, ist um Einiges älter als die Mutter, und auf die Frage, ob physische Gewalt im Spiel gewesen sei, haben weder ich noch ihre jetzige Rechtsvertretung bislang eine klare Antwort erhalten.

Etwa zwei Wochen später meldete sich die Rechtsvertretung der Kindsmutter aus dem Bundesasylzentrum, wo die Frau gemeinsam mit ihrem Kind mittlerweile Aufnahme gefunden hatte. Wir waren uns einig, dass dies kein asyl-, sondern ein Ausländerrechtsfall sei, und dass nun dringend dafür gesorgt werden müsse, dass die Eltern bei der Regelung von Sorge, Obhut und Kontaktrecht durch die KESB unterstützt werden würden.

Bevor ich diesbezüglich aber aktiv werden wollte, war es mir wichtig, den Vater kennenzulernen. Er kam gemeinsam mit der Bekannten, welche auch schon die Kindsmutter begleitet hatte. Vor mir sass ein ruhiger Mann Ende dreissig, welcher bereits Einiges hinter sich hat. All seine Geschwister leben im Ausland, er selbst brachte zwölf Jahre in einem UNHCR-Flüchtlingslager zu, bevor er über Libyen und das Mittelmeer schliesslich nach Europa gelangte. Die hochbetagten Eltern sind – fast komplett auf sich gestellt – in Eritrea zurückgeblieben.

Es war mir wichtig, ein detaillierteres Bild dieses Kindsvaters zu erhalten, weswegen ich knappe zwei Stunden mit ihm im Gespräch zubrachte. Er äusserte sich zutiefst besorgt zum Wohlergehen seiner Tochter, zumal er gehört hatte, dass sie erneut hatte hospitalisiert werden müssen. Selbst würde er jedoch keine Schritte unternehmen, weil er davon ausgehe, dass die Behörden eine Regelung aussprechen würden. Daran würde er sich auch halten, beteuerte er mehrmals. Sorge bereitete ihm, dass die Kindsmutter auf Grund des zu erwartenden prekären Aufenthaltsstatus‘ mitsamt der Tochter zurück nach Italien gehen könnte, wo sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Diese Sorge kann ich auf Grund meiner Erfahrungen gut nachvollziehen.

Ich klärte den hälftig sorgeberechtigten Vater nun zunächst über seine Rechte auf: Er hat ein Anrecht darauf, Informationen zum Gesundheitszustand des Mädchens zu erhalten.

Er hat ein Recht darauf, Kontakt mit der Tochter pflegen zu können.

Er darf mitbestimmen, wo die Tochter, welche ihrerseits in die Flüchtlingseigenschaft des Vaters miteinbezogen worden ist, künftig lebt.

Darüber zeigte sich der Vater erleichtert, denn bislang hatte ihn niemand so umfassend über seine Rechte aufgeklärt. Ich verfasste darauf basierend denn auch einen Brief an die zuständige KESB, gab darin die Chronologie der Ereignisse kurz wieder und bat um Regelung der Kinderbelange.

Einen Tag, nachdem ich den Brief abgeschickt hatte, meldete sich den auch schon die Präsidentin der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Ihr schienen diese Art von Elternstreitigkeiten, ausgetragen auf dem Rücken von Kindern, keineswegs fremd zu sein. Eine Ausreisesperre, so sagte sie jedoch gleich, könne nicht verhängt werden. Die Mutter weerde lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich im Falle einer Mitnahme des Kindes ins Ausland der Kindesentführung strafbar mache.

Das wiederum fand ich äusserst ernüchternd. Selbstverständlich bestehen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern Verträge im Rahmen des Haager Kinderschutzabkommens , was die Repatriierung von entführten Kindern grundsätzlich möglich macht. Wie lange jedoch eine Repatriierung eines Kindes aus Italien und unter diesen Umständen dauern wird, steht in den Sternen. Für den Vater finde ich diese Aussage alles Andere als beruhigend.

Auf jeden Fall war sich die Präsidentin der Dringlichkeit des Falles bewusst und beeilte sich, mit allen Beteiligten ein Gespräch zur Klärung der folgenden Masnahmen zu verabreden. Sicher müssten die Kindswohlbelange neu abgeklärt werden, womit der zuständige Sozialdienst beauftragt werde.

Das Gespräch fand gestern Nachmittag statt. Ich habe den Kindsvater begleitet.

Wir treffen um 15.15 Uhr in den Räumlichkeiten der KESB ein. Zwanzig Minuten später kommt die Übersetzerin, die Kindsmutter erscheint 30 Minuten später,da der Fahrdienst, welcher sie und das Baby aus dem Bundesasylzentrum hergebracht hat, einen Umweg fahren musste. Die Lifttür öffnet sich, die Kindsmutter sieht den Vater und weigert sich, aus dem Fahrstuhl auszusteigen.

Damit hat sie die Aufmerksamkeit aller Beteiligten. Drei Frauen (inklusive Übersetzerin) stehen vor dem Lift und versuchen, sie von der Notwendigkeit des Gesprächs zu überzeugen. Sie weigert sich weiterhin, auszusteigen. Der Vater sitzt neben mir auf dem Stuhl, zunehmend angespannt, und sieht das Kind, welches er nunmehr seit sechs Wochen nicht mehr treffen konnte, von Weitem.

Schliesslich gibt die Präsidentin auf und bittet uns in den Besprechungsraum. Der Vater wird – meiner Ansicht nach sehr schroff, doch das mag an der durch die Situation in der Präsidentin hervorgerufenen Anspannung liegen – darauf hingewiesen, dass nun abgeklärt werde. Die Mutter wisse, dass sie nicht nach Italien gehen dürfe. Der Vater ist bemerkenswert ruhig und höflich, legt seine Sorgen erneut dar und bittet – auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand seines Kindes – um schnellstmögliche Regelung des Falles. Ich pflichte ihm dort, wo seine Aussagen sich mit meinen Erfahrungen decken, zu.

Fünf Minuten, nachdem das Gespräch begonnen hat, klopft es an die Tür des Sitzungszimmers. Die Mutter wolle nun doch sprechen. Sie solle vorerst warten, ordnet die KESB-Präsidentin an.

Wir führen unsere Besprechung zu Ende und werden dann angewiesen, das Gebäude umgehend zu verlassen. Offen empathisch zeigt sich die KESB-Präsidentin erst, als ich sie auf die unmögliche Lage des Vaters aufmerksam mache: Der Mann kann seine Tochter, welche er eine Woche zuvor auf Betreiben der Mutter auch im Kinderspital nicht hat besuchen können, nicht eine Sekunde lang auf dem Arm halten. Er steuert in Richtung Fahrstuhl, den Blick stur geradeaus gerichtet, und wir verlassen das Gebäude. Seinen Schmerz vermag ich beinahe körperlich nachzuempfinden.

Vor der Tür drücke ich dem Mann gegenüber mein Bedauern und meine Hoffnung aus, dass die Abklärungen nun baldmöglichst ins Rollen kommen. Wie lange das denn dauere, will er wissen. Das kann ich ihm auf Grund der komplizierten Situation (zur Verständigung sind Übersetzer*innen bei allen Terminen unbedingt erforderlich) nicht beantworten.

Auf dem Weg zum Bahnhof sind wir Beide in Gedanken versunken. Ich frage mich, ob ich zu fest Partei für den Vater ergreife. Was, wenn doch physische Gewalt im Spiel war? Kann es sein, dass er die Kindsmutter geschlagen hat? Gleichzeitig fühle ich so fest mit ihm, spüre, wie ihn der Verlust seiner Tochter beelendet. Trotzdem bleibt er ruhig, zündet sich auf dem Perron lediglich eine Zigarette an.

Wir müssen zwanzig Minuten auf die Abfahrt unserer Züge warten. Dazu setzen wir uns ins Wartehäuschen auf dem Bahnsteig. Nun endlich bricht sich die Frustration des Vaters bahn, indem er einmal tief aufseufzt und dabei (moderat!) gegen die Wand des Warteraums Schlägt. Dann beobachtet er weiter die Parade der Soldaten, welche zwecks Wochenendurlaub in Richtung Bahnhof marschiert. Ich erkläre ihm, dass der Militärdienst hier easy sei. Jedes Wochenende nach Hause, die Rekrutenschule vier Monate und danach drei bis vier Wochen Widerholungskurse pro Jahr. Er lacht. „In Eritrea bist du vielleicht einen Monat pro drei Jahre zu Hause“, sagt er.

Ja, das haben wir gerade gestern Abend mit einem anderen Eritreer diskutiert. Diese ganze Generation von jungen Leuten, die in den vergangenen Jahren in die Schweiz gekommen ist, ist ohne Väter aufgewachsen. Nicht selten höre ich, dass die seit dem ersten Krieg mit Äthiopien ununterbrochen im Dienst waren. Maximal einen Monat pro Jahr Heimaturlaub, die Väter Fremde für ihre eigenen Kinder. Die Frauen verantwortlich dafür, dass alle Mäuler genug zu essen hatten und dass jedes Jahr ein Weiteres dazukam…

Wie sieht die Biographie unserer Kindsmutter aus? Kennt sie ein Familienleben, wie wir es uns vorstellen? Welchen Platz hat ein Vater im Drehbuch des Lebens, das sie kennt? Wird die abklärende Sozialarbeiterin diese Ausgangslage bei ihren Abklärungen berücksichtigen?

Ich kann nur beten, dass der Vater sein Versprechen, das er der KESB-Präsidentin gegeben hat, einhält: „Viele meiner Landsleute regeln solche Angelegenheiten mit Gewalt, aber ich möchte das nicht. Bitte helfen Sie mir, indem sie es für mich regeln. Ich werde mich an Ihre Vorgaben halten.“

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