25.03.2021 (Abend)

Ich habe mich wieder einmal zu einem neuen Anlauf durchgerungen. Ja, tatsächlich! Und dies, obschon ich mich zurzeit noch immer sehr ausgebrannt fühle. Aber ich habe mir gesagt, dass sich wohl kaum was bewegt, wenn ich nicht einmal mehr die alte Bitch in mir aktiviere und initiativ werde.

So habe ich mir nach langer Zeit wieder einmal die Urteilsverfügung vom 21.12.2020 vorgenommen. Dabei ist mir bewusst geworden, dass sowohl Chaudhary und Allemann R.s Fall noch immer von KESB- und Beistandsseite her innehaben. Dies, obgleich R.s Wohnort seit nunmehr einem Jahr beim Vater in Bern liegt. Doch während der Prozess lief, liess Gerichtspräsidentin Rickli all unsere Versuche, die Beistandschaft bzw. die KESB-Zuständigkeit anzupassen, ins Leere laufen. Dies, obschon sie wusste, dass die Beistandschaft der Chaudhary spätestens seit deren hinterrücks verfasstem Bericht vom Juli 2019 gescheitert war. Die Lösung: Man überging mich einfach, wenn es um R.s Belange ging, und ansonsten tat man – ja, richtig! – nichts.

Aus diesem Grund wandte ich mich noch gestern Abend in einem eingeschriebenen Brief an den zuständigen KESB-Juristen, Bernhard Allemann. Auch der hatte in den vergangenen beiden Jahren vor Allem durch Untätigkeit geglänzt. Sein Kommentar, als ich ihn im Oktober 2019 auf die zunehmende Entfremdung zwischen R. und meiner gesamten Familie ansprach: „Ja…Er lauft emol nid dervo…“

Per Gesuch forderte ich Allemann nun auf, die Zuständigkeit unverzüglich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern zu übertragen. Diese wird dann auch einen neuen Beistand – falls möglich einen Mann – einsetzen, was bedeutet, dass Chaudhary und Allemann damit endgültig aus dem Fall raus sind.

Heute wandte ich mich überdies an die Erziehungsberatung in Bern. Per Einschreiben bat ich den seit dem 7. Dezember 2020 für R. zuständigen Psychologen Zuber um einen Termin zwecks Klärung der folgenden vier Fragen:

  1. Wie geht es R. körperlich und psychisch?
  2. Welche Themen beschäftigen R. gegenwärtig?
  3. Wie steht R. nun, da das Gerichtsverfahren abgeschlossen und das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, einer Kontaktaufnahme mit der Mutter und deren Umfeld gegenüber? Weshalb?
  4. Was wäre aus der Sicht des Psychologen erforderlich, dass eine Annährerung wieder in vorstellbare Nähe rückt?

Nebst meinem brennenden Wunsch, R. endlich wieder einmal sehen zu können, spielten folgende Überlegungen eine Rolle:

  • R.s Wille nach einem Leben beim Vater ist mit Abschluss des Gerichtsverfahrens erfüllt worden. Damit müsste sein Loyalitätskonflikt ja eigentlich beendet und eine Annäherung wieder möglich sein.
  • Falls nicht, dann müsste sich Fachpsychologe Zuber vielleicht doch einmal mit den hinter der Ablehnung verborgenen Motiven auseinandersetzen. Eventuell läge es in diesem Rahmen dann ja auch drin, sich die Sichtweise der Mutter zumindest mal anzuhören?
  • Mit der Übertragung des Falls an eine andere KESB mit Einsetzung eines neuen Beistands könnten die Karten in diesem verfahrenen Spiel neu gemischt werden; unter diesen Umständen könnte auch ich vielleicht wieder  das nötige Vertrauen aufbauen und mich auf eine Zusammenarbeit mit der Behörde einlassen.
  • Der zunächst niederschmetternde Umstand, dass der Kontakt zwischen R. und mir nicht geregelt worden ist, könnte unter Umständen auch als Chance für einen langsamen Wiederaufbau eines Kontakts wahrgenommen werden.

Selbstverständlich muss ich mich vor zu hohen Erwartungen hüten. R. wird kaum mit fliegenden Fahnen zu uns zurückkommen, dafür ist in den vergangenen knapp drei Jahren zu viel geschehen. Doch seit ich diese beiden Briefe Heute per Einschreiben abgeschickt habe, fühle ich mich nicht mehr ganz so ohnmächtig. Nun, da das Verfahren vorüber ist, kann ich wieder handeln.

Und wenn die sich gedacht haben, sie hätten mit ihrer Missachtung die alte Bitch in mir abgetötet, dann irren sie sich aber ganz gewaltig. Schon bei meiner Arbeit für Give a Hand.ch ist eine meiner Rollen diejenige der „Nervensäge vom Dienst“. Die Mitarbeiter*innen im Zivilstandsamt oder beim Migrationsdienst kennen mittlerweile meine Hartnäckigkeit.

Ein kleines Bisschen von dieser Hartnäckigkeit muss ich künftig wohl auch für mich selbst abzweigen. Sonst wird Gerichtspräsidentin Rickli mit ihrer Vorhersage, ich als Mutter werde erst mit der Lehrstellensuche wieder in R.s Leben eine Rolle spielen, Recht behalten.

wenns nicht sein muss, möchte ich aber sehr ungern so lange warten, und auch R. soll nicht weitere fünf Jahre eine Hälfte seiner Herkunft ablehnen und hassen müssen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das seiner Entwicklung zzuträglich wäre.

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