Ihr Lieben
K. lässt euch Allen herzlich fürs Daumendrücken danken. Offensichtlich hat es gewirkt, denn der zuständige Richter hat Massnahmen angeordnet, mit deren Hilfe der Kontakt zwischen Y. und seiner Mutter künftig wieder aufgenommen werden soll. Allfällige Schlupflöcher für den Vater oder die zuständige KESB hat er von vornherein gestopft, und das Kindeswohl wurde in diesem Verfahren höher gewichtet als der von Y.s Kinderpsychologin – übrigens früher die Leiterin der EB Thun und somit wohl Vorgesetzte von Freund Huggler – so vielbeschworene Kindswille.
Natürlich. Die Fälle von R. und Y. verliefen zwar parallel, unterscheiden sich aber trotzdem in diversen Punkten. K. ist diplomatischer als ich, was ihr Gott sei Dank zugute gekommen ist. Ich behaupte jedoch, dass sie – was den Gutachter und den zuständigen Gerichtspräsidenten anbelangt – ein deutlich besseres Los gezogen hat als ich. Auch ihre auf Familienrecht spezialisierte Anwältin scheint sich in diesem Verfahren Dank ihres vertieften Spezialwissens bewährt zu haben.
Schon der Verfahrensstart hat sich natürlich grundlegend von dem Unsrigen unterschieden; da war keine Gerichtspräsidentin, die – bevor das Obhuts- und Sorgerechtsverfahren überhaupt anlief – bereits einmal superprovisorisch Algerienferien verfügen musste. Damit – und mit der nach diesen Ferien einhergegangenen Weigerung R.s, wieder nach Hause zu kommen – war die Geschichte eigentlich schon gelaufen. Mein Vertrauen in diese Richterin war zerstört. Dass Gutachter Huggler den Sack mit seinem unsäglichen Machwerk dann noch zugemacht hat, war eigentlich nur die logische Konsequenz eines Affentheaters, welches die Gerichtspräsidentin bereits im Juli 2019 eröffnet hatte.
Bitte versteht mich nicht falsch! Ich habe mich vorhin mit K. zusammen ungemein gefreut. Dass der Verfahrensverlauf und ausgang aber mit den Beteiligten steht oder fällt, hat sich hier jedoch erneut bewahrheitet -dem Prinzip der Rechtsgleichheit zum Trotz.