In zweiten Teil ihrer Auseinandersetzung mit „Beziehung und Entfremdung“ setzt sich die Autorin Heidi Simoni dann mit der Frage nach der Beziehungsentwicklung zwischen dem (kindlichen) Ich und den „Anderen“ auseinander. Diesen Blick empfindet sie als wichtig in Situationen, in denen ein Kind eine Beziehung zum anderen (meist dem getrent lebenden) Elternteil ablehnt.
Will man kindliche Willensäusserungen z. B. daraufhin überprüfen, ob sie beeinflusst worden sind, muss man dabei die zugrunde liegenden, altersabhängigen mentalen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten der betroffenen Kinder und ihre bereits gemachten Erfahrungen mit einbeziehen.
Der Wille im psychologischen Sinn bezeichnet einen Weg „woher komme ich? Wohin will ich?“ Motivation und Ziel (Bedürfnishintergrund – Zielsetzung). Dabei unterscheiden sich kindliche Willensäusserungen zunächst altersbedingt.
Vorschulkinder
Sie Reagieren spontan und situationsabhängig, können noch nicht taktieren, sich jedoch etwa ab dem Kindergartenalter sowohl gefühls- als auch verhaltensmässig in Andere Menschen hineinversetzen.
Primarschulkinder
Sie legen viel Wert auf Regeln (richtig vs. falsch, gut vs. böse). Es ist ihnen deshalb wichtig, dass getroffene Abmachungen eingehalten werden; die Beurteilung über die Qualität von Beziehungen zu anderen Kindern, aber auch zu den Eltern, wird in diesem Alter stark an dieser Komponente gemessen.
Kinder zwischen neun und zwölf
Sie gehen gerne Bündnisse ein, was sich nicht nur in Beziehungen zu Gleichaltrigen niederschlägt, sondern auch auf die Beziehung zu den (getrennt lebenden) Elternteilen auswirken kann. Während sie langsam in der Lage sind, in zwischenmenschlichen Beziehungen zu taktieren, vermögen sie aber in dem Alter die (längerfristigen) Konsequenzen ihrer Handlungen noch nicht abzuschätzen.
Jugendliche
Sie können zukunftsorientiert denken. Ihre Wertvorstellungen sind oft prinzipiell geprägt. Nicht selten halten sie zu vermeintlich Schwächeren, sympathisieren also mit dem Elternteil, das sie als Opfer erleben.
Willensäusserungen werden also mit zunehmendem Alter konsistenter und auch zuverlässiger. Die Autorin weist darauf hin, dass es unter Fachleuten noch umstritten ist, ob Rational begründete Willensäusserungen höher zu gewichten seien als emotional bedingte.
Unter Punkt 3 ihrer Analyse geht die Autorin nun auf das Kernproblem, nämlich auf die sog. Eltern-Kind-Entfremdung, vom US-amerikanischen Psychologen Richard Gardner 1985 erstmals als „Parental Alienation Syndrome“ beschrieben, ein.
Die Beziehungsgestaltung (Nähe und Distanz) zwischen Kindern und ihren beiden Eltern ist im Verlauf des Heranwachsens variabel. Die jeweiligen Bindungen können also während verschiedenen Altersstufen wechselhaft sein. Die Autorin betont, dass es auch in „intakten“ Familien vorkomme, dass sich Kinder dem einen Elternteil gegenüber fremd fühlen und findet es daher unerlässlich, dass auch die Vorgeschichte bekannt ist.
Den kategorischen Kontaktabbruch bzw. die vehemente Kontaktverweigerung durch ein Kind nach einer Scheidung erachtet aber auch sie als ein ernstzunehmendes Phänomen.
Verlässliche Zahlen zu Kontaktabbrüchen (die Studien bezogen sich insbesondere auf geschiedene Väter) lagen im Jahr 2005 gemäss der Autorin noch kaum vor; tendenziell sind die Besuchskontakte zu den Vätern jedoch häufiger, je neuer die Studien sind, wogegen die Häufigkeit der Besuche über einen längeren Zeitraum abnehme. Die Autorin bemängelt, dass aus den Untersuchungen nicht klar hervorginge, ob die Entfremdung erst nach der elterlichen Trennung eingesetzt habe, oder ob nicht bereits vorher nichtexistente Beziehungen zugrunde gelegen hätten.
Wenn die Kontaktfrage zum einen oder anderen Elternteil unter Berücksichtigung der Kindesinteressen also beispielsweise in Folge eines Obhuts- oder Sorgerechtskonflikts durch Fachpersonen eingeschätzt werden sollten, sei das ohne Kenntnis des Vorangegangenen problematisch; oft fehle den Beurteilenden das Wissen über zuvor gelebte Beziehungen, die Qualität der Bindungen oder zu (Schlüssel)Ereignissen. Mit Vorteil seien Beobachtungen, Beurteilungen oder Behandlungen daher schon zu beginnen, bevor ein Entfremdungsprozess überhaupt anfange.
Richard Gardner definierte das Parental Alienation Syndrome „PAS“ 1985 wie folgt: «Das induzierte Entfremdungssyndrom (PAS) ist eine psychische Störung bei Kindern, welche hauptsächlich im Rahmen von Obhuts- und Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt. Das Hauptmerkmal ist eine Herabsetzungskampagne des Kindes gegenüber einem guten und liebenden Elternteil, wobei diese Herabsetzungskampagne (objektiv betrachtet, Anm. der Übers.) keine Berechtigung hat. Sie resultiert vielmehr aus einer Kombination aus einer programmierenden Indoktrination (Gehirnwäsche) des (anderen, Anm. der Übers.) Elternteils und vom Kind selbst beigesteuerten Beiträgen mit dem Ziel der Verteufelung des (entfremdeten, Anm. der Übers.) Elternteils. Liegen hingegen (Hin- oder Beweise, Anm. der Übers.) auf tatsächlich erfolgte Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigung vor, so sind die Feindseligkeiten des Kindes berechtigt, sodass die Diagnose des „PAS“ als Erklärung für die Feindseligkeiten des Kindes gegenüber dem betroffenen Elternteil nicht herangezogen werden kann.“
Acht Merkmale führte Gardner ebenfalls schon 1985 auf, wobei nicht feststeht, wie viele davon zur Diagnose eines tatsächlichen „PAS“ bzw. dessen Ausprägung (Gardner postulierte drei Schweregrade) erfüllt werden müssen:
- Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagne;
- 2. absurde Rationalisierungen;
- Fehlen von normaler Ambivalenz;
- reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil;
- Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils;
- das Phänomen der «eigenen Meinung» und des «eigenen Willens»;
- Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem entfremdeten Elternteil und
Übernahme «geborgter Szenarien».
Da der entfremdende Elternteil als Hauptursache für die Störung beim Kind gesehen wird, empfahl Gardner eine Umplatzierung eines betroffenen Kindes bereits im Frühstadium eines Verdachts.