12.03.2021 (Morgen)

Gestern Abend hatte ich wieder einmal ein sehr angenehmes Telefonat mit dem ehemaligen Luzerner Oberrichter Rölli, der jetzt beratend für

www.kescha.ch

tätig ist. Die vom Unternehmen Guido Flury gegründete Stiftung kümmert sich um Anfragen und Beschwerden rund um die 2014 aus den Vormundschaftsbehörden hervorgegangenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

In dieser Funktion stellt Kescha nicht nur nützliche Informationen zur Verfügung, sondern berät Betroffene auch telefonisch. Darüber hinaus werden alle Fälle dokumentiert, um dann später vom pädagogischen Institut der Universität Fribourg ausgewertet zu werden.

Im gestrigen Telefonat ging es mir darum zu erfahren, welche Rechte mir als immer noch hälftig sorgeberechtigte Mutter nun eigentlich noch bleiben. Gerichtspräsidentin Rickli verweist in ihrer Entscheidbegründung ja lapidar darauf, dass die nächste Entscheidung, in welche die Kindsmutter involviert werden müsse, R.s Berufswahl sein werde.

Oberrichter Rölli bestärkte mich in meinem Eindruck, dass dem ganz und gar nicht so sei; ich hätte weiterhin ein Informations- und Auskunftsrecht, sowohl was R.s schulische Leistungen wie auch sein Gesundheitszustand anbelange.

Doch da fängt es bereits an. Ich weiss weder, wer R.s behandelnder Kinderarzt ist, noch empfindet es R.s neue Schule für nötig, mich zu Elterngesprächen einzuladen bzw. mir sonstige schulinterne Informationen zukommen zu lassen. Es ist auch ohne Weiteres möglich, dass ein Elternteil das Kind allein an einer Schule anmeldet, ohne dass diese es für notwendig hielte, beim anderen, nota bene zu der Zeit noch immer hälftig obhuts- und sorgeberechtigten Elternteil überhaupt einmal anzufragen. Wenn sich dieser ein paar Monate später dann meldet, erhält er erst Antwort, wenn der Anwalt im CC aufgeführt wird bzw. wenn dieser die Anfrage stellt.

Ich erzählte Oberrichter Rölli von diesen Erfahrungen. Ich setzte ihm auch auseinander, dass ich es langsam aber sicher müde sei, überall immer wieder anklopfen und betteln zu müssen. Noch immer ist kein Beistand eingesetzt, und bis sich Nathalie Chaudhary vom Sozialdienst Jegenstorf irgendwann bequemen wird, einen Abschlussbericht einzureichen und die Sache an die KESB der Stadt Bern abzugeben, können noch Monate ins Land gehen.

Dabei verstösst auch sie andauernd gegen ihre Pflichten. Dass sie im letzten Jahr R. und seinen Vater zu einem Gespräch eingeladen hat erfuhr ich lediglich darum, weil meine Nachbarin die Beiden bei uns im Coop getroffen hat. Mich brauchte sie selbstverständlich nicht mehr zu befragen, und so können sowohl sie wie auch R.s Vater weiterhin unwidersprochen ihre Narrative – böse Zungen würden es Lügen nennen – verbreiten.

Wirklich, ihr Lieben. Wenn mir heute noch jemand etwas von einem funktionierenden Rechtsstaat faselt, habe ich dafür nur noch ein müdes Lächeln übrig. Vielleicht existiert dieser Rechtsstaat ja irgendwo, aber ich kann ihn weder im Asylbereich, in dem ich tagtäglich arbeite, noch in meinem Privatleben grad nur annähernd finden.

Wie gerne würde ich mich wieder einmal eines Besseren belehren lassen!

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