Vorhin ein Telefonat mit meinem Anwalt.
Fazit: Wir werden keine Einsprache vor Obergericht gegen den Entscheid vom 21.12.2020 einlegen.
1. kann nur gegen das Dispositiv, also die Anordnungen, und nicht gegen die teilweise doch sehr fragwürdige Urteilsbegründung Berufung eingelegt werden;
2. ging es bei der Verhandlung vom 14. Dezember 2020 nicht mehr um die Obhut, sondern nur noch um das Sorgerecht, das die Gegenpartei mir ebenfalls – aber erfolglos – wegzunehmen versuchte und
3. würde ich unterhaltsmässig kaum besser wegkommen als mit den von der Gerichtspräsidentin veranschlagten SFr. 340.– pro Monat (interessanterweise erst ab Juli 2021). Dafür wird aber der Kanton, nämlich die Ausgleichskasse in Form meiner Ergänzungsleistungen aufkommen müssen. Noch so ein Irrsinn, sitzen da drüben in Bern doch zwei gesunde Erwachsene, die arbeiten könnten.
Mein Anwalt hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Gegenseite in Berufung gehen wird. Dafür hat sie bis am 15. März 2021 Zeit. Natürlich hoffe ich, dass der Spuk mit dem Urteil vom Dezember und der Urteilsbegründung, die erst im Februar nachgereicht wurde, nun endlich vorbei ist. Die Gegenanwältin ist aber eine harte Nuss; intern ist sie auch unter der Bezeichnung „der General“ bekannt. Selbst natürlich kinderlos, verhilft sie armen Vätern nun zu ihrem Recht.
Dabei nimmt sie überwiegend UR-Mandate an. Und klar: Wenn ich mir auf Kantonskosten nochmals ein Verfahren vor Obergericht erstreiten könnte, wäre die Versuchung natürlich gross, das zu versuchen. Fraglich ist nur, ob das Obergericht angesichts der doch sehr wackligen Beweislage der Gegenseite noch einmal die unentgeltliche Rechtspflege gewähren wird. Tut es dies nicht, dann ist der Traum von einem weiteren 5stelligen Honorar für den General und derjenige vom unkomplizierten „Zustupf“ für die Gegenseite endgültig ausgeträumt.
Wohl nicht ganz das, was man sich erhofft hat…