14.02.2021

14.02.2021

Valentinstag…What the fuck!

Nichts liegt ihr Heute ferner, als an Liebe zu denken.

Sie sei „eine wirklich sehr, sehr nette Frau“, meinte der Tibeter Heute am Telefon. Wenn der wüsste! Über blutige Rache hat sie Heute nachgedacht, ganz viel – und darüber, wie sie mit sich selbst Schluss machen könnte.

Aber keiner ihrer Gedanken hat zu irgendetwas Anderem geführt als zur immer gleichen, resignativen Schlussfolgerung: Sie ist 1. zu feige und 2. nicht genug abgebrüht. Und da ist noch der Hund, den sie nicht einfach irgendwo sich selbst überlassen kann. Und ihre Mitbewohnerin…Und ihr Mann…Was ist mit seiner Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nicht mehr da ist?

Der ganze Rest kann ihr gestohlen bleiben. Sie haben alle genug davon. Jetzt kann sogar ihr Vater es nicht mehr nachvollziehen.

„Was willst du denn, was da steht? Er ist ein Lügner, aber den Jungen lassen wir trotzdem bei ihm?“

Ja, verdammt nochmal! Genau das wäre es, was dort im Gerichtsurteil, das noch immer im Couvert draussen im Briefkasten liegt, stehen müsste! Die Kopie auf dem Computer hat sie nur halb gelesen. Das hat ihr gereicht.

Fazit: Weil die eifersüchtige Mutter nun seit über einem Jahr nichts Hässliches mehr geschrieben hat und darüber hinaus so weit aus dem Verkehr gezogen ist, dass sie ohnehin nicht mehr an den Jungen herankommt, kann man ihr das Sorgerecht belassen, ohne dabei das Kindswohl zu gefährden. Die nächste grosse Entscheidung steht ja ohnehin erst mit dem Lehrstellenantritt an.

Ja…So steht das im Urteil drin. Kein Wort davon, wie K. vor Gericht gelogen hat. Keine Silbe darüber, wie selbst Gerichtspräsidentin Rickli den Kopf schütteln musste, als er offen zugab, dem Jungen verboten zu haben, der Mutter über die anstehende Heirat zu erzählen!

Nein. Die Mutter ist die Eifersüchtige, die ihrem Ex das neue Familienglück nicht gönnen will. Ach ja…Aber durch ihre Wiederverheiratung letzten August wird sie das eventuell auch besser unter Kontrolle bekommen…

Logisch! Die Blinde, die nie über die Trennung von ihrem Exmann hinwegkam, ihn und seine neue Liebe deshalb beschimpfte. Welch kleinkarierte, ja diskriminierende Denke das immer noch ist in diesen „Fachpersonenhirnen“! Dabei hat sie dem Gutachter erzählt, weshalb sie ihn bereits 2010 verlassen hat, dass er es war, der nach dem Wohnungswechsel wieder mit seinen Sachen vor der Tür stand, dass sie ihm das Kinderzimmer überliess, um dem Jungen nicht den Vater zu nehmen. Der hätte seine Aufenthaltsbewilligung damals prompt verloren, nach nur knapp drei Jahren Ehe und ohne Arbeit. Hätte sie doch damals einen Strich gezogen! Doch wie hätte sie das dem Jungen erklären können?

Sie ist nicht perfekt, nicht als Mutter, nicht als Ehefrau, nicht als Tochter. Aber sie hat sich immer bemüht, hat an sich gearbeitet, hat gelernt, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn ihr dies nötig schien. Dass sie sich Ende 2014 an die KESB gewandt hat, weil die immer gleichen Punkte jedes Mal wieder zu Streit mit dem Vater führten – etwas, was den Jungen merklich belastete -, war aus heutiger Sicht ihr grösster Fehler.

Seit dem 19. Juli 2019 ist der Junge nicht mehr nach Hause gekommen. Sie hat sich an die Weisungen des Gerichts gehalten, hat ihn dem Vater mitsamt seinem Reisepass „übergeben“ lassen – nur um ihn nie wieder nach Hause kommen zu sehen.

Sie weiss es. Allen wäre es recht, wenn sie die Sache endlich ruhen lassen würde, wenn sie doch endlich den Mund hielte! Nur mit ihrem Vater kann sie noch über R. reden, darüber, wie sie sich zwischendurch fühlt. Zu ihrer Schwester hat sie den Kontakt abgebrochen, der Bruder meldet sich sporadisch, hat wohl ein schlechtes Gewissen, dass er seine Jungs noch hat. Das ist aber völliger Blödsinn. Sie neidet ihm sein Familienglück nicht, sieht die Jungs sogar ab und zu gerne, weil sie sie an ihr Kind erinnern. Wenn sie die Jungs sieht, kommen ihr viele glückliche Momente in den Sinn, die sie alle zusammen verbracht haben. Geburtstage, gemeinsame Ausflüge oder einfach nur ein gemeinsamer Grillabend auf der Terasse oder im Garten, während Die Jungs zusammen Fussball spielten oder ihre Köpfe über einem der elterlichen Mobiltelefone zusammensteckten.

Der Grössere fragt manchmal nach ihm. Ob der Kleine sich noch erinnert?

Nein, ich werde nicht schweigen. Die Geschichte nicht zu erzählen hiesse, mich mit dem Unrecht, das ja auch R. widerfährt, abzufinden. Deshalb werde ich euch unsere Geschichte hier erzählen. Wer sie lesen mag, sei willkommen. Wens nervt – not my business!

Ich werde mir nun eine tägliche Disziplin auferlegen. Jeden Tag eine halbe Stunde für R. und für mich. Eine halbe Stunde Wut, Trauer, Verlust, Lachen, Liebe. Ein Mal Täglich Erinnerungen an R., bis auch meine Seite der Geschichte erzählt ist.

Ob das nicht R.s Persönlichkeitsrechte verletzt? Möglich. Aber wie wird er sich fühlen, wenn ich NICHTS sage? Wenn auch ich so tue, als wäre nun alles zum Besten für mein Kind geregelt?

Sie hat sich vorgenommen, ihm eines Tages all seine Fragen zu beantworten . Bis dahin muss sie überleben, ohne dabei bitter zu werden. Das aber gelingt nur, wenn sie nicht weiter mit sich allein bleibt. So bleibt ihr nichts Anderes übrig, als sich euch mit ihrer Geschichte, ihren Gedanken und ihren Gefühlen zuzumuten.

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