Liste

  1. Frau Gerichtspräsidentin Rickli, Zivilabteilung am Regionalgericht Bern-Mittelland
  2. Herr Rechtsanwalt Christoph A. Herzig, Spezialisiert auf Kinder- und Jugendrecht, Bern
  3. Frau Ursula Stempfel, Fürsprecherin an der Schwarztorstr. 72 in Bern
  4. Herr Florian Huggler, Leiter der Erziehungsberatung Thun
  5. Herr Bernhard Alemann, Jurist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Nord, Fraubrunnen
  6. Frau Nathalie Chaudhary, Sozialarbeiterin FH, tätig beim Sozialdienst Jegenstorf
  7. Frau Renate Gerber, Leiterin Sozialdienst Jegenstorf
  8. Herr Dr. Viktor Schönfeld, Kinderpsychologe in Bätterkinden
  9. Frau Christina Borer, Schulleitung Standort Säget, Jegenstorf
  10. Herr Daniel Bläuler, Schulleiter des Schulhauses Brunnmatt, Bern
  11. Frau Petra Mordasini, Lehrerin im Schulhaus Brunnmatt, Bern
  12. Abdelkader Djellal, geb. am 12.11.1978 von Algerien, wohnhaft in Bern und
  13. Ehefrau Fauzia Djellal, Geborene Elmetmati, geb. 1994 in Algerien, ebenfalls wohnhaft in Bern.

Lieber R.

Ich habe dir eine Liste versprochen. Darauf findest du, nebst den vollständigen Gerichtsakten, all die Personen, die dafür haupt oder mitverantwortlich sind, dass du ab dem 19. Juli 2019 ohne deine Mutter aufwachsen musstest. Sie haben in der einen oder anderen Form dazu beigetragen,

  • dir Unwahrheiten über mich und meine Familie zu erzählen;
  • öffentlich Falschaussagen über meine Familie und mich zu verbreiten;
  • Meldungen zu deiner psychischen Verfassung und zur Gefährdung deines Wohls zu ignorieren;
  • ihre elterliche oder berufliche Verantwortung für dich nicht zu übernehmen und sie stattdessen auf Andere abzuschieben;
  • dir zustehende Geldzahlungen zurückzuhalten;
  • ärztliche Empfehlungen nicht zu befolgen bzw. deren Befolgung zu hintertreiben;
  • keine schriftliche Rechenschaft über die vorgenommenen Behandlungen abgegeben zu haben
  • Sachverhalte falsch oder unvollständig widergegeben zu haben
  • fahrlässig deine Entführung nach Algerien in Kauf genommen zu haben;
  • Verfahren und dringend notwendige Massnahmen verschleppt zu haben;
  • Einseitig und voreingenommene Berichte verfasst zu haben;
  • Tatsachen unvollständig oder unrichtig erhoben zu haben;
  • nichts unternommen zu haben, um eine Annäherung zwischen dir und deiner Familie mütterlicherseits auch nur entfernt möglich zu machen;
  • wider besseres Wissen keine Stellung bezogen zu haben und
  • am Ende deine Mutter für all diese Vergehen verantwortlich gemacht zu haben, indem sie sie charakterlich diffamiert haben bzw. diese Diffamierung zuliessen.

All diese Punkte lassen sich anhand der Gerichtsakten belegen. Sollte eine der obgenannten Personen sich zu Unrecht beschuldigt fühlen steht es ihm/ihr frei, mich dafür juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.

13.02.2021

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